Mediation und Konfliktcoaching
Michaela Holst Zertifizierte Mediatorin  MHFA

Kosten einer Mediation


In der Regel ist ein Mediationsverfahren mit geringeren Kosten verbunden, als ein gerichtliches oder Schiedsverfahren, da hierbei lediglich die Kosten für den Mediator zu tragen sind und keine Gerichtskosten oder Kosten für bevollmächtigte Rechtsanwälte anfallen. Auch in einem schiedsgerichtlichen Verfahren kommt es meist zu nicht unerheblichen Kosten für die Schiedsrichter.


Außerdem kann ein Mediationsverfahren mit erheblicher Zeitersparnis – gegenüber einem Gerichtsverfahren – durchgeführt werden. Hinzu kommt, dass nicht die Gefahr besteht, dass das Verfahren zusätzlich in einer Berufungs- oder Revisionsinstanz verhandelt wird. In den seltensten Fällen braucht der Abschluss eines Mediationsverfahrens mehr als 10 Sitzungen à 2 Zeitstunden. Im Rahmen einer Kurz-Zeit-Mediation ist eine Lösungsfindung oft schon nach durchschnittlich 4 Stunden möglich.


Das Mediatorenhonorar wird üblicherweise in Form eines Stundenhonorars festgelegt. Für eine Mediation im familien- oder erbrechtlichen Bereich fallen Kosten ab 160 € pro Stunde, in einer Wirtschaftsmediation ab 220 € pro Stunde an. Gegebenenfalls fallen Kosten für Vor- und Nachbereitungszeiten oder Auslagen für Mediationsräume, Fahrtkosten, Unterbringung und Verpflegung an. Insbesondere bei einer Kurz-Zeit-Mediation ist auch die Vereinbarung einer Pauschale möglich.


Ein telefonisches Erstgespräch zur Information über das Mediationsverfahren und zur Abklärung des weiteren Vorgehens ist selbstverständlich kostenfrei.                 


Wer die Kosten für das Mediationsverfahren übernimmt wird zu Beginn des Mediationsverfahrens besprochen und vereinbart. Hierbei bestehen verschiedene Möglichkeiten: Die Kosten können von einer Partei vollständig übernommen oder nach Belieben aufgeteilt werden.